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PV-Info 2, Februar 2006, Seite 20

Aktuelle Themen zum Lohnzettel

PV-Info Redaktion

Bis spätestens sind die (elektronischen) Jahreslohnzettel für 2005 an den jeweiligen Krankenversicherungsträger zu übermitteln. Da es jüngst einige Änderungen im Zusammenhang mit dem Lohnzettel gab, sollen diese – ergänzt um einige grundsätzliche Hinweise – kurz zusammengefasst werden.

In welchen Fällen ist ein Lohnzettel auszustellen?

Anlass für die Erstellung eines Lohnzettels ist insbesondere

  • das unterjährige arbeitsrechtliche Ende eines Beschäftigungsverhältnisses ,

  • die Eröffnung des Konkurses über den Arbeitgeber,

  • das Ende eines Kalenderjahres , sofern das Beschäftigungsverhältnis in diesem Zeitpunkt aufrecht ist.

S. 21Wie hat die Übermittlung des Lohnzettels zu erfolgen?

Die Übermittlung des Lohnzettels hat grundsätzlich elektronisch zu erfolgen 1) und ist über die ELDA-Datenschiene oder die Statistik Austria zulässig.

Zu beachten ist, dass die beiden Datensätze „Lohnzettel Finanz“ und „Lohnzettel SV“ zwingend in einem Datenpaket übermittelt werden müssen, sofern beide Teile im konkreten Fall erforderlich sind.

1) Die Übermittlung von Lohnzetteln (L16) in Papierform ist nur...

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