Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
PV-Info 2, Februar 2006, Seite 17

Einheitliches Dienstreiserecht für Arbeiter und Angestellte in der Elektro- und Elektronikindustrie

Dr. Bernhard W. Gruber

Gastbeitrag von Dr. Bernhard W. Gruber Arbeitsrechtsexperte des Fachverbandes der Elektro- und Elektronikindustrie (FEEI), Autor zahlreicher arbeitsrechtlicher Publikationen und Vortragender.

Ein weiterer Schritt zum einheitlichen Kollektivvertrag

Nach der erfolgreichen Vereinheitlichung des Entlohnungssystems (EES) im Jahr 2004 einigte sich der Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie (FEEI) mit den Gewerkschaften im Dezember 2005 auf ein einheitliches Dienstreiserecht (EDR).

Die Elektro- und Elektronikindustrie ist damit die erste Branche der Industrie, der auch dieser wichtige Schritt auf dem Weg zum einheitlichen Kollektivvertrag für Arbeiter und Angestellte gelungen ist.

Bisherige Unterschiede im Dienstreiserecht von Arbeitern und Angestellten

Arbeiter und Angestellte, die gemeinsam zu einem Kunden reisten, hatten bisher unterschiedliche Ansprüche:

  • Das Taggeld der Arbeiter hing von der Dauer der Beschäftigung außerhalb des ständigen Betriebes ab (es war für jede Beschäftigungsgruppe gleich hoch). Angestellten gebührte nur bei Verlassen des Dienstortes ein Taggeld,welches j...

Daten werden geladen...