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Status quo bei den Ferialpraktikanten
Interview mit Mag. Herbert Choholka, Leiter der OE Melde-, Versicherungs- und Beitragsrecht sowie Leistung KV/UV im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger.
Gesetzliche Änderung bei den Ferialpraktikanten
PV-Info: Herr Mag. Choholka, augrund einer Änderung des ASVG sind Schüler und Studenten seit von der Vollversicherung ausgenommen.
Mag. Choholka: Das ist richtig. Nach Außerkraftsetzung des § 4 Abs 1 Z 11 ASVG sind Schüler und Studenten (§ 8 Abs 1 Z 3 lit h und i ), die eine im Rahmen des Lehrplanes bzw der Studienordnung vorgeschriebene oder übliche praktische Tätigkeit ausüben, wenn diese Tätigkeit nicht im Rahmen eines Dienst- oder Lehrverhältnisses ausgeübt wird, nicht mehr in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung versichert.
Dienstnehmerbegriff in der Sozialversicherung
PV-Info: Nun hat andererseits der Gesetzgeber im § 4 Abs 2 ASVG nichts geändert. Demnach „ist Dienstnehmer, wer in einem Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt beschäftigt wird .... Als Dienstnehmer gilt jedenfalls auch, wer gemäß EStG lohnsteuerpflichtig ist“.
Mag. Choholka: Das ist auch richtig. An der...