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PV-Info 2, Februar 2006, Seite 8

Europäische Krankenversicherungskarte statt Auslandskrankenschein

PV-Info Redaktion

Seit gilt in der EU, den EWR-Ländern und der Schweiz grundsätzlich die Europäische Krankenversicherungskarte (Rückseite der E-Card). Die bis dahin gültige Bescheinigung („Auslandskrankenschein“) kann in Ausnahmefällen von der Gebietskrankenkasse weiterhin ausgestellt werden, wenn die E-Card-Rückseite aufgrund fehlender Vorversicherungszeiten nicht aktiviert werden konnte.

Der Auslandskrankenschein ist tot, es lebe die Europäische Krankenversicherungskarte

Seit gilt im Bereich der

  • 25 EU-Staaten 1) ,

  • 3 EWR-Staaten 2) und in der

  • Schweiz

grundsätzlich die Europäische Krankenversicherungskarte , die sich auf der der Rückseite der E-Card befindet.

1) Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Lettland, Litauen, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern (griechischer Teil).

2) Island, Liechtenstein und Norwegen.

Vom Dienstgeber darf daher keine „Ersatzbescheinigung“ (= Bescheinigung als provisorischer Ersatz für die Europäische Krankenversicherungskarte) mehr ausgestellt werden.

Ausnahmsweise Ausstellung von Auslandskra...

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