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PV-Info 6, Juni 2006, Seite 32

Kein gewohnheitsrechtlicher Anspruch auf zusätzliche arbeitsfreie Tage

PV-Info Redaktion

Hat ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern viele Jahre hindurch zusätzliche arbeitsfreie Tage gewährt, wobei Anzahl und Lage der arbeitsfreien Tage aber alljährlich zwischen Betriebsrat und Unternehmensleitung neu ausverhandelt wurden, ist keine den Arbeitgeber für die Zukunft bindende Betriebsübung zustande gekommen. ()

Sachverhalt

In einem Unternehmen wurden den Arbeitnehmern seit dem Jahre 1983 über die gesetzlichen Feiertage hinaus zusätzliche arbeitsfreie Tage gewährt.

Im Herbst jedes Jahres wurden die Tage neu ausverhandelt, indem der Betriebsrat den Wunsch auf Festlegung der freien Tage äußerte und dann von der Unternehmensleitung ohne Beisein des Betriebsrats darüber gesprochen wurde. Das Ergebnis der Gespräche, nämlich die konkrete Zahl und Lagerung der Tage, wurde anschließend dem Betriebsrat bekannt gegeben. Die Arbeitnehmer wurden jeweils vom Betriebsrat über die Ergebnisse der jährlichen Verhandlungen informiert, wobei der Betriebsrat in der Regel Formulierungen verwendete, mit denen er die jeweils erzielte Regelung den Arbeitnehmern als das ...

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