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Unzulässige Beitragsvorschreibung für unbekannte Dienstnehmer
Eine Beitragsnachverrechnung durch die GKK setzt voraus, dass die Beiträge konkreten Dienstnehmern zugeordnet werden können. Die Vorschreibung fiktiver SV-Beiträge für unbekannte Dienstnehmer auf Basis von Schätzungen ist daher unzulässig. ()
Sachverhalt
Ein Taxiunternehmer hatte einige Jahre hindurch verschiedene Aushilfsfahrer beschäftigt, ohne deren Personaldaten festzuhalten. Dementsprechend waren auch die Anmeldung zur Sozialversicherung, der Lohnsteuerabzug sowie die Lohnzettelausstellung für die beschäftigten Aushilfen unterblieben.
Im Rahmen einer Lohnsteuerprüfung wurden die Bezüge der unbekannten Dienstnehmer vom Prüfer geschätzt und dem Dienstgeber seitens des Finanzamtes Lohnsteuer nachverrechnet.
Die Gebietskrankenkasse wurde vom Ergebnis der Lohnsteuerprüfung in Kenntnis gesetzt und leitete daraufhin eine Beitragsprüfung ein. Sie ermittelte die Beitragsgrundlagen anhand des vom Finanzamt übersandten Schreibens im Schätzungsweg und schrieb dem Dienstgeber die Nachentrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen für die unbekannten ...