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Sind „elektronische Fahrtenbücher“ steuerlich anzuerkennen?
Ein aktuelles Urteil aus Deutschland hat nun auch in Österreich eine Fachdiskussion darüber entfacht, ob und unter welchen Voraussetzungen elektronische Fahrtenbücher steuerlich als ordnungsgemäß anzuerkennen sind.
Dr. Dietmar Aigner Assistent am Institut für betriebswirtschaftliche
Steuerlehre
der Johannes Kepler Universität Linz
Mag. Wolfgang Ullner
Vortragender und IT-Berater
Rechtsprechung aus Deutschland
Der deutsche Bundesfinanzhof (BFH) hat sich kürzlich in einem Urteil 1) mit der Frage der Ordnungsmäßigkeit von auf elektronischem Weg geführten Fahrtenbüchern beschäftigt. Der Gerichtshof hat sich dabei kritisch zur gängigen Praxis geäußert, solche Aufzeichnungen in Form von Listen mithilfe gängiger Tabellenkalkulationsprogramme zu führen. Eine mithilfe eines Computerprogramms erzeugte Datei genügt nach Ansicht des BFH aber dann den Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, wenn nachträgliche Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten nach der Funktionsweise des verwendeten Programms
entweder (weitgehend) technisch ausgeschlossen sind
oder in ihr...