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PV-Info 6, Juni 2006, Seite 6

Highlights aus dem 1. LStR-Wartungserlass 2006

PV-Info Redaktion

Kürzlich wurde der 1. LStR-Wartungserlass 2006 veröffentlicht, welcher (rückwirkend) ab anzuwenden ist. Die Highlights aus dem Erlass finden Sie hier samt Beispielen dargestellt.

S. 9Führt eine Urlaubsersatzleistung zur Pflichtveranlagung?

In den Lohnsteuerrichtlinien entfällt die bisherige Aussage, dass es durch den Bezug einer Urlaubsersatzleistung zur Überschneidung von Dienstverhältnissen und damit zu einer Pflichtveranlagung kommen kann. 9)

9) In Rz 909 LStR 2002 wird daher der diesbezügliche Hinweis gestrichen.

Dies bedeutet mit anderen Worten:

Selbst wenn sich jener Zeitraum, um den sich wegen einer Urlaubsersatzleistung die Pflichtversicherung verlängert, mit einem neuen Dienstverhältnis überschneidet, kommt es zu keiner Pflichtveranlagung. Für die Frage, ob steuerlich von zwei parallelen Dienstverhältnissen auszugehen ist, wird nämlich auf das arbeitsrechtliche Ende (und nicht auf das Entgeltende laut ASVG) abgestellt. Dementsprechend ist auch im L16 als Endzeitpunkt das arbeitsrechtliche Ende anzuführen. 10)

10) Dies wurde vom BMF bereits im 2. LStR-Wartungserlass 2005 klargestellt (siehe PV-Info 1/2006, Seite 19).

Beispiel 5

Arbeitnehmer,
einvernehmliche Auflösung mit Arbeitge...


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