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Lohnsteuerrichtlinien – 2. Wartungserlass 2005
Gemeinsame Nutzung einer Dienstwohnung durch mehrere Dienstnehmer
Wird der Wohnraum (zB eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus) mehreren Arbeitnehmern kostenlos oder verbilligt zur Verfügung gestellt, dann ist der Sachbezugswert entsprechend der eingeräumten Nutzungsmöglichkeit aufzuteilen; im Zweifel ist der Sachbezugswert durch die Anzahl der Arbeitnehmer zu dividieren (Rz 162c LStR).
Beispiel
Eine Dienstwohnung der Kategorie 2, Baujahr 1998 (1 Zimmer à 20 m 2 , 1 Zimmer à 40 m 2 , Bad, Küche, Abstell- und Vorraum zusammen 40 m 2 ) wird zwei Arbeitnehmern kostenlos zur Verfügung gestellt. Der monatliche Sachbezugswert für die gesamte Dienstwohnung beträgt EUR 276,– (100 m 2 x EUR 2,76).
Fall 1: Der Arbeitgeber stellt das kleinere Zimmer dem Arbeitnehmer A, das größere Zimmer dem Arbeitnehmer B und die sonstigen Räume beiden Arbeitnehmern gemeinsam zur Verfügung.
Der Sachbezugswert ist entsprechend der Nutzungsmöglichkeiten, also im Verhältnis 60 : 80 aufzuteilen. Der anteilige Sachbezugswert für A beträgt EUR 118,29, für B EUR 157,71.
S. 18Fall 2: Der Arbeitgeber stellt beiden Arbeitnehmern gemeinsam die gesamte Wohnung zur Verfügung.
Der Sachbezugswert pro Arbeitnehmer beträgt daher jeweils EUR 138,...