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PV-Info 1, Jänner 2006, Seite 12

Familienhospizkarenz auch für Stiefkinder

PV-Info Redaktion

Die Familienhospizkarenz soll infolge einer geplanten Gesetzesänderung künftig auch für die Begleitung sterbender oder schwerst erkrankter Stiefkinder möglich sein.

Geplante Erweiterungen

Durch eine geplante Gesetzesnovelle zum Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz soll die Familienhospizkarenz in mehreren Punkten erweitert werden. Wie bereits berichtet, wird die Familienhospizkarenz künftig

  • auch für die Begleitung von Wahl- und Pflegeeltern möglich sein und

  • außerdem in zeitlicher Hinsicht für die Begleitung schwerst erkrankter Kinder erweitert (Maximaldauer 9 Monate statt bisher 6 Monate – siehe PV-Info 2/2005, Seite 13).

Als neue Maßnahme ist nun im Zuge der parlamentarischen Behandlung hinzugekommen, dass

  • Familienhospizkarenz künftig auch für leibliche Kinder des anderen Ehegatten oder Lebensgefährten (dh für Stiefkinder ) verlangt werden kann.

In-Kraft-Treten der Änderungen?

Die Gesetzesnovelle sieht vor, dass die Änderungen mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft treten. 1 )
Da die Kundmachung noch abzuwarten bleibt, steht das genaue Datum des In-Kraft-Tretens noch nicht fest. Sobald es dazu Neues gibt, wird PV-Info unverzüglich darüber berichten

1) Derzeit befindet sich das geplante Gese...

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