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Wichtige Werte für die Personalverrechnung 2006
1) Das Kilometergeld kann in der Lohnverrechnung aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung auf volle Cent aufgerundet werden (vgl (LStR Rz 713). Seit dem 2. LStR-Wartungserlass 2005 enthalten die Lohnsteuerrichtlinien außerdem den Hinweis, dass die Kilometergeldbeträge auch für die Geltendmachung von Werbungskosten (im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung) auf volle Cent aufgerundet werden dürfen (LStR Rz 371; siehe dazu auch Seite 18 in diesem Heft).
2) Das steuerfreie Kilometergeld wurde mit Wirkung ab 28. 10. 2005 angehoben (siehe dazu PV-Info 2/2005, Seiten 6 f).
S. 7
S. 8
S. 9
1) Die an die Krankenkasse abzuführenden Beiträge, Zuschläge und Umlagen sind nur bis zur monatlichen Höchstbeitragsgrundlage (2006: E 3.750,– ) zu berechnen.
2) Beiträge zur Betrieblichen Mitarbeitervorsorge ( „Abfertigung Neu“ ) sind hier nicht berücksichtigt. Fällt das Dienstverhältnis eines Angestellten oder Arbeiters unter die „Abfertigung Neu“ (bei Dienstverhältnisbeginn ab dem 1. 1. 2003 oder infolge einer Übertrittsvereinbarung), fallen MV-Beiträge in Höhe von zusätzlich 1,53 % an (bei „Neufällen“ allerdings erst ab dem 2.Monat). Diese sind ohne Rücksicht auf die Höchstbeitragsgrundlage vom gesamten Entgelt z...