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Zugangsfiktion bei vereitelter Zustellung der Kündigung
Vereitelte ein Arbeitnehmer, der bereits mit der Kündigung durch den Arbeitgeber rechnete, den Zugang der Kündigung dadurch, dass er für den Arbeitgeber unerwartet in Krankenstand ging, beim Festnetzanschluss den Anrufbeantworter einschaltete und die Hausklingelanlage ausschaltete, ist eine Zugangsfiktion gerechtfertigt. Entzieht sich nämlich der Empfänger dem Zugang einer Erklärung absichtlich, muss er sich so behandeln lassen, als ob er die Erklärung rechtzeitig empfangen hätte. ()
Sachverhalt
Der Arbeitgeber wollte gegenüber einem Arbeitnehmer, dem er bereits die Kündigung in Aussicht gestellt hatte, die Kündigung noch im Dezember 2004 aussprechen, um den gewünschten Kündigungstermin einhalten zu können. Der Arbeitnehmer ging ab in Krankenstand, S. 29schaltete bei seinem Telefonfestnetzanschluss den Anrufbeantworter ein und schaltete die Hausklingelanlage aus.
Dem Arbeitgeber gelang es infolge dieser Maßnahmen des Arbeitnehmers trotz wiederholter Versuche nicht, dem Arbeitnehmer die Kündigung bis zu übermitteln.
Strittig war nun, ob die Kündigung noch im Dezember 2004 als zugestellt gilt oder nicht.
Entscheidung
Im Regelfall trägt die kündigende Person da...