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VfGH kippt Steuerbegünstigung für kollektivvertragliche Dienstreisen
Die steuerliche Bevorzugung von „Dienstreisen aufgrund lohngestaltender Vorschriften“ verstößt gegen den Gleichheitssatz und ist daher verfassungswidrig. Die Aufhebung tritt erst mit Ende 2007 in Kraft. ( ua, V 111/05 ua)
Sachverhalt
Ein Mietwagenunternehmen bezahlte für seine im Raum Wien tätigen Chauffeure Tagesgelder aufgrund von mit jedem einzelnen Arbeitnehmer geschlossenen Vereinbarungen und rechnete diese als abgabenfrei ab.
Im Zuge einer Lohnsteuerprüfung vertrat das Finanzamt die Ansicht, dass die Tagesgelder zu Unrecht abgabenfrei behandelt worden seien. Die Chauffeure würden sich nämlich stets nur an einem Ort, nämlich in Wien aufhalten, sodass keine Dienstreise vorliege. Das Finanzamt forderte vom Arbeitgeber daher mit Bescheid die Nachentrichtung der auf die Tagesgelder entfallenden Lohnabgaben (Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag zum FLAF, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag).
Der Arbeitgeber bekämpfte den Nachzahlungsbescheid mit dem Argument, dass dieser auf einer verfassungswidrigen Gesetzeslage basiere. Die steuerliche Ungleichbehandlung von Reisekostenvergütungen, je nachdem, ob diese auf Kollektivvertrag oder bloß auf einzelvertraglicher Vereinba...