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Legalisierung ausländischer Pflegekräfte
Wie in den Medien jüngst groß berichtet, sollen Pflegekräfte aus den neuen EU-Staaten künftig vom Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) ausgenommen sein. Um Missverständnisse zu vermeiden, ist aus Sicht der Personalverrechnung unbedingt festzuhalten, dass diese Ausnahme nur für die Beschäftigung in Privathaushalten, nicht aber für Pflegekräfte in Krankenhäusern, Pflegeorganisationen, Altersheimen etc gelten wird.
Geltung des AuslBG für neue EU-Bürger
An sich unterliegen Staatsangehörige der mit der Europäischen Union beigetretenen Staaten 1 ) nach wie vor dem AuslBG.
1) Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn. Staatsangehörige von Malta und Zypern (griechischer Teil) sind hingegen seit 1. 5. 2004 vom AuslBG ausgenommen.
Verordnungsentwurf des BMWA
Als Reaktion auf die aktuelle Mediendiskussion über die Problematik privater ausländischer Pflegekräfte hat das BMWA kürzlich eine Verordnung zur Ausnahme von Pflegekräften aus den neuen EU-Mitgliedstaaten vom AuslBG entworfen und in Begutachtung geschickt.Mit dieser Verordnung wird es Pflegekräften aus den neuen EU-Mitgliedstaaten ermöglicht, Tätigkeiten im Bereich Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Personen in österreichischen Privathaushalten ausz...