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Bruttorückzahlung eines zu Unrecht ausbezahlten Arbeitslohns
Hat ein Dienstnehmer dem Dienstgeber einen Geldbezug zurückzuerstatten, ist nicht bloß der an den Dienstnehmer ausbezahlte Nettobetrag, sondern der gesamte Bruttobetrag zurückzuzahlen. Dem Dienstnehmer steht die Möglichkeit offen, die vom Dienstgeber einbehaltenen Lohnabgaben bei den jeweiligen Abgabenbehörden zurückzuverlangen.
Sachverhalt
Das Dienstverhältnis einer provisionsberechtigten Außendienstmitarbeiterin wurde einvernehmlich aufgelöst, weil sich diese in Kenia selbständig machen wollte. Sie ersuchte den Dienstgeber, den ihr nach Ende des Dienstverhältnisses zustehenden Anspruch auf Betreuungsprovision für den von ihr betreuten Geschäftsstock durch einen einmaligen Pauschalbetrag abzugelten. Der Dienstgeber war damit einverstanden und bezahlte eine Ablösesumme von € 12.000,–.
In der Folge entschloss sich die ehemalige Angestellte, wegen einer schweren Erkrankung ihres Ehepartners nach Österreich zurückzukehren und hier zu bleiben.
Der Dienstgeber erklärte daraufhin gegenüber der ehemaligen Angestellten, die Vereinbarung über die Ablöse wegen Irrtu...