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PV-Info 11, November 2006, Seite 18

Praxisfragen zur E-Card-Gebühr

PV-Info Redaktion

Der Dienstgeber hat das Service-Entgelt für die E-Card im Abrechnungsmonat November einzuheben und bis 15. Dezember an die zuständige Gebietskrankenkasse abzuführen. Die dabei auftauchenden Fragen werden in PV-Info – wie bereits im Vorjahr – für Sie wiederum kurz und bündig behandelt.

E-Card-Gebühr für 2007

Der Dienstgeber hat das Service-Entgelt für die E-Card (E-Card-Gebühr) in Höhe von € 10,–

  • im November 2006 für das Kalenderjahr 2007 einzuheben und

  • gemeinsam mit den SV-Beiträgen für November bis an die zuständige Gebietskrankenkasse abzuführen.

Betroffener Personenkreis

Die E-Card-Gebühr ist für folgende Personen vom Dienstgeber einzuheben, sofern für diese zum Stichtag 15.November eine Krankenversicherung nach dem ASVG besteht:

  • Dienstnehmer,

  • Lehrlinge,

  • Personen in einem Ausbildungsverhältnis,

  • freie Dienstnehmer,

  • Dienstnehmer, die aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit mindestens die Hälfte ihres Entgelts fortgezahlt bekommen,

  • Ehegatten oder Lebensgefährten dieser Personen, die als Angehörige zum Stichtag mitversichert sind,

  • Bezieher einer Ersatzleistung für Urlaubsentgelt,

  • Bezieher einer Kündigungsentschädigung.

Beispiel

Ein Dienstnehmer scheidet aus dem D...

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