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Neuregelung der Arbeitszeit und Arbeitsruhe bei Kfz-Lenkern
Durch eine Gesetzesnovelle zum AZG und ARG erfolgten einige Änderungen im Bereich der Arbeitszeit und Arbeitsruhe, die bei der Beschäftigung von Kraftfahrzeuglenkern zu beachten sind.
Änderungen bei Kfz-Lenkern
Jene Unternehmen, die Kfz-Lenker beschäftigen, sollten über die Änderungen im Bereich der Arbeitszeit und Arbeitsruhe Bescheid wissen. Die Änderungen erfolgten aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben und sind überwiegend seit zu beachten. 1) Nachfolgend werden die wichtigsten neuen Bestimmungen dargestellt.
1) Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert werden (BGBl I 2006/138), Lenkzeitenverordnung (VO [EG] 561/2006).
Höchstarbeitszeit
Im Zusammenhang mit der Höchstarbeitszeit wurden folgende Regelungen fixiert:
Die wöchentliche Höchstarbeitszeit darf in einzelnen Wochen 60 Stunden und innerhalb eines Durchrechnungszeitraumes von bis zu S. 717 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden nicht überschreiten. Der Kollektivvertrag – für Betriebe, für die kein Kollektivvertrag wirksam ist, die Betriebsvereinbarung – kann den ...