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Aviso-Anmeldung in der Warteschleife
Die bereits lange erwartete Pflicht, Mitarbeiter vor oder spätestens bei Dienstantritt bei der GKK anzumelden, bleibt (außer im Burgenland) auch Anfang 2007 noch Zukunftsmusik. Voraussichtlich wird die verschärfte Anmeldepflicht erst im Laufe des Jahres 2007 wirksam werden.
Status quo zur Aviso-Anmeldung
Im Rahmen des am abgehaltenen Meetings der Lohnsoftwarehersteller („ELDA-Forum“ in Linz), zu welchem die Oberösterreichische GKK gemeinsam mit dem BMF geladen hatte, wurde auch der Status quo zur österreichweiten Einführung der Aviso-Anmeldung 1) angesprochen:
Die Ausdehnung der Pflicht zur Aviso-Anmeldung (= Anmeldung spätestens bei Dienstantritt ) auf ganz Österreich wird – aufgrund der Zeitknappheit – voraussichtlich nicht schon mit erfolgen können, sondern erst im Laufe des Jahres 2007 .
1) Die Pflicht zur Anmeldung spätestens bei Dienstantritt gilt seit 1. 1. 2006 nur für burgenländische Unternehmen im Falle der Zuständigkeit der Burgenländischen GKK.
Auch die – im Zusammenhang mit der Aviso-Anmeldung diskutierte – Abschaffung der Meldeerleichterungen für fallweise Beschäftigte wird noch auf sich warten lassen.