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Zur Minderung der Steuerbemessungsgrundlage i.S.d. § 4i Satz 1 EStG innerhalb einer vollkonsolidierten Gruppenbesteuerung
1. Eine Minderung der Steuerbemessungsgrundlage i.S.d. § 4i Satz 1 EStG ist nicht gegeben, wenn die Aufwendungen im Ausland durch eine fehlende Steuerbarkeit oder persönliche sowie sachliche Steuerbefreiungen nicht zum Abzug zugelassen sind (Rz. 36).
2. Gleiches gilt, wenn die Aufwendungen und die daraus resultierenden Erträge im Ausland durch eine vollkonsolidierte Gruppenbesteuerung (wie der niederländischen „fiscale eenheid“) steuerlich nicht berücksichtigt werden (Rz. 42).
3. Auf die formale Bilanzierung im Jahresabschluss kommt es für die Beurteilung einer Steuerbemessungsgrundlagenminderung nicht an (Rz. 44).
FG Münster Urt. - 10 K 2613/20 F
Das Problem: Der Abzug von Sonderbetriebsausgaben steht durch § 4i EStG unter der Voraussetzung, dass die zugrunde liegenden Aufwendungen nicht auch die Steuerbemessungsgrundlage in einem anderen Staat mindern. Mit der im Jahr 2016 für den VZ 2017 eingefügten Vorschrift („BEPS-UmsG“ v. , BGBl. I 2016, 3000, 3010) soll aus Sicht des Gesetzgebers – das ist offenkundig – ein doppelter Abzug der Aufwendungen verhindert werden (BT-Drucks. 18/10506, 3). Unter welchen Voraussetzungen aber eine SteuerbemessungsS. 18grundlagenminderung zu bejahen ist, ist in we...