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ISR 1, Jänner 2024, Seite 1

Begrenzung des Zinsabzugs und Dienstleistungen bei Finanztransaktionen – neuer § 1 Abs. 3 d, e AStG-E: wieder nur eine Konkretisierung des Fremdvergleichs?

Stephan Rasch und Tanja Keser

In einem gesetzgeberischen Parforce-Akt hat der Bundestag kurzfristig die im Rahmen des Entwurfs des Wachstumschancengesetzes angekündigte Zinshöhenschranke wieder aus dem Programm genommen und stattdessen mit der Begrenzung des Zinsabzugs auf den Gruppenzinssatz in § 1 Abs. 3d AStG-E und in § 1 Abs. 3e AStG-E eine Regelung aufgenommen, die die Vermittlung bzw. Weiterleitung von Finanzmitteln im Grundsatz als funktions- und risikolose Dienstleistung qualifiziert. Ganz neu ist diese Diskussion nicht, erinnert sie doch an den Entwurf des § 1a AStG in der Form des ATAD-Umsetzungsgesetzes und die Diskussion, die vor kurzem durch die Revision der Verwaltungsgrundsätze 2023 im Kapitel Finanztransaktionen eröffnet wurde. Mit dem folgenden Beitrag sollen die neuen Regelungen vorgestellt, analysiert und in den Kontext der OECD-Verrechnungspreisleitlinien gestellt werden.

In a legislative par force act, the Bundestag quickly removed the interest rate cap announced as part of the draft Growth Opportunities Act from the program and instead included a limitation of the interest deduction to the group interest rate in section 1 para. 3d AStG-E („Foreign Tax Code-Draft“) and a provision in sect...

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