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iFamZ 6, November 2008, Seite 308

Die Behandlung von Krediten bei der Unterhaltsbemessung

Mindern Kreditrückzahlungen die Unterhaltsbemessungsgrundlage?

Rudolf Siart und Florian Dürauer

Die Einbeziehung oder Nichteinbeziehung von Kreditrückzahlungen selbständig Erwerbstätiger kann einen erheblichen Einfluss auf die Höhe des Unterhalts haben.

I. Abziehbare Kredite

Zur Ermittlung der Unterhaltsbemessungsgrundlage sind die Kreditrückzahlungen der betrieblich notwendigen Kredite als Minderung der Bemessungsgrundlage zu berücksichtigen. Dies jedoch nur insoweit, als die Aufnahme der Kreditmittel zur Erhaltung der Arbeitskraft und der wirtschaftlichen Existenz des Unterhaltspflichtigen gedient hat. Wenn selbständige Unterhaltspflichtige in ihren Rechnungsabschlüssen (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Gewinn- und Verlustrechnung) Zinsen als Ausgaben geltend machen, dann ist der entsprechende Kredit als betrieblich veranlasst deklariert. Neben den Zinsen, die bereits über das Betriebsergebnis Eingang in die Unterhaltsbemessung finden, sind dann zusätzlich auch die Kreditrückzahlungen abzuziehen. In der Praxis ist es bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern oft schwierig, die Kredittilgungen eines Jahres festzustellen, weil diese keine (Kredit-)Stände führen müssen.

II. Betriebswirtschaftliche Beurteilung

Mit aufgenommenen Kreditmitteln kann ein Unternehmer – vereinfacht ausgedrückt – e...

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