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SWK 3, 20. Jänner 2012, Seite 136

Erhöhte Familienbeihilfe

S. 136Nach § 8 Abs. 6 FLAG ist der Grad der Behinderung in Zusammenhang mit der Geltendmachung erhöhter Familienbeihilfe oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, durch eine Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen aufgrund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens nachzuweisen. – (§ 8 Abs. 6 FLAG 1967), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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