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SWK 3, 20. Jänner 2012, Seite 135

Pflegegeld

Es bestehen keine Bedenken gegen § 4 Abs. 2 BundespflegegeldG i. d. F. BBG 2011 (erschwerter Zugang zu den Pflegegeldstufen 1 und 2) im Hinblick auf den Gleichheitssatz und das bundesstaatliche Berücksichtigungsgebot; die Erschwerung des Zugangs zu Geldleistungen ist nicht unsachlich; die Verpflichtungen des Bundes aus einer Bund-Länder-Vereinbarung über gemeinsame Maßnahmen für pflegebedürftige Personen wurden nicht verletzt. – (§ 4 Abs. 2 BPGG), (Individualantrag der Vlbg. Landesregierung)

( F 1/11, G 7/11)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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