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Unterhaltsbemessungsgrundlage eines selbständig und unselbständig tätigen Arztes
iFamZ88/08
Die vom unterhaltspflichtigen Elternteil als Arzt zu leistenden Beiträge zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer sind von der Unterhaltsbemessungsgrundlage abzuziehen. Verluste des hauptberuflich in einem Krankenhaus tätigen Arztes aus einer selbständigen Nebentätigkeit (Privatordination) vermindern die Unterhaltsbemessungsgrundlage idR nicht. Anlaufverluste können jedoch von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden, wenn die Aufnahme der selbständigen Nebentätigkeit nach dem Maßstab eines pflichtbewussten Elternteils aufgrund der in absehbarer Zeit zu erwartenden Einkommenssteigerungen gerechtfertigt war.