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Legistik national
Reform des Kinderbetreuungsgeldes
Die am beschlossene Änderung des KBGG (die ua auch Änderungen im VKG, MSchG, BMSVG, AngG, ASVG und ASGG mit sich bringt) sieht zwei neue Konstellationen für den Bezug von Kinderbetreuungsgeld vor: eine einkommensabhängige und (alternativ) eine Pauschalvariante (jeweils „12 + 2“ Monate).
Erstere sieht die Möglichkeit vor, zwölf Monate hindurch 80% des letzten Nettoeinkommens, höchstens jedoch 2.000 Euro im Monat, zu beziehen. Der Anspruch ist auf zwölf Monate je Elternteil begrenzt. Der Partner kann dabei zwei zusätzliche Monate Kinderbetreuungsgeld in Anspruch nehmen. Zuverdienstmöglichkeiten bestehen bis zur Geringfügigkeitsgrenze. Zweitere ermöglicht Personen ohne bzw mit nur geringem Einkommen den Bezug von Kinderbetreuungsgeld in Höhe von 1.000 Euro monatlich; auch hier steht dem anderen Elternteil ein Anspruch auf zwei weitere Monate zu.
Bei den bisherigen Pauschalmodellen (30 + 6 Monate zu 436 Euro, 20 + 4 Monate zu 624 Euro bzw 15 + 3 Monate zu 800 Euro) wird die Zuverdienstgrenze flexibler gestaltet: Neben dem bestehenden Pauschalbetrag von 16.200 Euro pro Jahr ist künftig auch ein ein ZuverdienstS. 392 in Höhe von 60 % des letzten Einkommens (Berechnungsgrundlage: Einkünfte im letzten Kalenderjahr vor der Ge...