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SWK 3, 20. Jänner 2012, Seite 135

Familienbeihilfe: Bezugsbeschränkung

Es bestehen keine Bedenken gegen die in § 8 Abs. 8 FLAG 1967 i. d. F. BBG 2011 vorgesehene Senkung sowie Bezugsbeschränkung für Kinder zwischen dem sechsten und 16. Lebensjahr bei der Gewährung der Familienbeihilfe im Hinblick auf den Gleichheitssatz. – (§ 8 Abs. 8 FLAG 1967), (Individualantrag der Vlbg. Landesregierung)

( G 6/11)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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