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Einbeziehung eines Pachtrechts an einem Kleingarten und des darauf errichteten Superädifikats in das Aufteilungsverfahren – Höhe der Ausgleichszahlung bei Verlust einer günstigeren Wohnmöglichkeit
iFamZ 2009/246
Auch wenn das auf der Parzelle ursprünglich befindliche Schrebergartenhaus dem Antragsgegner geschenkt worden wäre und deshalb nicht der Aufteilung unterliegen würde, ist zu beachten, dass dieses abgetragen wurde und im Zeitpunkt der Aufteilung der ehelichen Gemeinschaft nicht mehr existierte. Das neu errichtete Gebäude wurde aus der Aufteilung unterliegenden Mitteln finanziert, sodass es als Superädifikat jedenfalls als eheliches Gebrauchsvermögen zu qualifizieren ist. Das Pachtrecht wurde durch die Errichtung dieses Superädifikats mit nicht unerheblichen gemeinsamen Mitteln zumindest schlüssig der Verwendung beider Ehegatten und damit als eheliches Gebrauchsvermögen gewidmet (vgl ; , 8 Ob 568/90). Es ist also davon auszugehen, dass das Pachtrecht und das Superädifikat der Aufteilung unterliegen. Erwirkt der Eigentümer des Superädifikats auch die Liegenschaft, auf der dieses errichtet ist, so verliert das Gebäude seine rechtliche Selbständigkeit und wird unselbständiger Bestandteil des Grundstücks (RIS-Justiz RS0123168). Durch den Eigentumserwerb erlischt auch das Pachtrecht (§ 1445 ABGB). Das bedeutet, dass nur durch ...