Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Neuregelung der Eigentümerpartnerschaft im Todesfall (§ 14 WEG 2002) durch die Wohnrechtsnovelle 2006 (Teil I)
Änderungen und Auslegungsfragen
Am wurde in BGBl I 2006/124 die Wohnrechtsnovelle 2006 (WRN 2006) verlautbart. Der Gesetzgeber hat damit auch die Bestimmungen des § 14 WEG 2002 (WEG) über die Sonderrechtsnachfolge in den Anteil eines verstorbenen Eigentümerpartners neu gefasst. Ziel der Novelle war es, Widersprüche und Unzulänglichkeiten, auf die von der Lehre zuletzt unter Federführung von Kletečka hingewiesen worden war, zu beseitigen. Im Folgenden sollen die Änderungen im Detail dargestellt und damit verbundene Auslegungsfragen behandelt werden (Teil II folgt in FamZ 1/2007).
I. Ausschließlichkeit des § 14 WEG als Rechtsgrundlage für den Erwerb
Gemäß § 14 Abs 1 WEG idF WRN 2006 wird die Rechtsnachfolge in den Anteil des verstorbenen Partners nur noch auf Basis bzw im Rahmen der Bestimmungen des § 14 WEG vollzogen. Im Gegensatz zum subsidiären Charakter der bisherigen Regelung ist § 14 WEG nun lex specialis, die den Erwerb auf erbrechtlicher Grundlage als Erbe oder Legatar ausschließt. Der überlebende Partner hat diesbezüglich auch kein Wahlrecht. Letztwillige Verfügungen in Bezug auf den WE-Anteil sind gegenstandslos, soweit sie nicht als Anordnung iSd § 14 Abs 4 WEG idF WRN 2006 (Erlassung der Zahlungspflicht - siehe dazu unten unter Abschnitt III.B. und IV.D.) zu deuten si...