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Budgetbegleitgesetz 2012: neuerlich zu berichtigen
Die Tücken von Übergangsbestimmungen
(A. B.) – Mit dem Budgetbegleitgesetz 2012 sollten die Auswirkungen des Budgetbegleitgesetzes 2011 beim erhöhten Pensionistenabsetzbetrag (§ 33 Abs. 6 Z 1 EStG) sowie im Bereich der Sonderausgaben (§ 18 Abs. 3 Z 2 EStG) und der außergewöhnlichen Belastungen (§ 34 Abs. 4 EStG) gemildert werden. Die Änderungen sollten ab der Veranlagung 2012 in Kraft treten. An die Bedeutung des Absetzbetrags für den Steuerabzug beim laufenden Arbeitslohn wurde nicht gedacht.
Mit dem Bundesgesetz vom , BGBl. I Nr. 123/2011, sollte die Übergangsbestimmung des Budgetbegleitgesetzes 2012 (§ 124b Z 208 EStG) daher in diesem Punkt geändert werden. Der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag sollte, wenn die Einkommensteuer (Lohnsteuer) durch Abzug eingehoben wird, erstmalig für Lohnzahlungszeiträume anzuwenden sein, die nach dem enden.
Geändert wurde aber nicht etwa das Wirksamwerden der zitierten Bestimmungen des EStG (§ 33 Abs. 6 Z 1, § 18 Abs. 3 Z 2, § 34 Abs. 4) in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2012, BGBl. I Nr. 112/2011. Vielmehr wurden – in § 124b Z 208 und 209 EStG – neue Inkrafttretensbestimmungen für die zitierten Änderungen des EStG „in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2011“, später kundgemacht als „BGBl. I Nr. 123/2011“, vorgesehen. Da mit diesem Bundesgesetz aber keine Änderungen des...