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Kfz: Privatnutzung
Ein Mangel in den Aufzeichnungen (hier Fahrtenbuch) im Jahr 1997 kann nicht auf das Ausmaß der privaten Nutzung eines Kfz für spätere Prüfungsjahre übertragen werden. – (§ 4 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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