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SWK 2, 10. Jänner 2012, Seite 88

Kfz: Privatnutzung

Ein Mangel in den Aufzeichnungen (hier Fahrtenbuch) im Jahr 1997 kann nicht auf das Ausmaß der privaten Nutzung eines Kfz für spätere Prüfungsjahre übertragen werden. – (§ 4 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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