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Aufwand des Sachwalters als außergewöhnliche Belastung
iFamZ 2010/114
§ 276 ABGB, § 34 Abs 1 EStG 1988
Mit der Sachwalterschaft verbundener Aufwand, zB Fahrtkosten zum Wohnsitz des Betroffenen, stellt für den Sachwalter keine außergewöhnliche Belastung iSd § 34 Abs 1 EStG 1988 dar, wenn er die Kosten im Rahmen seines Anspruchs auf Entschädigung,S. 156 Entgelt und Aufwandersatz nach § 276 ABGB geltend machen kann. Die Kosten sind dann nicht zwangsläufig erwachsen.
Gem § 34 Abs 1 EStG 1988 sind bei der Ermittlung des Einkommens eines unbeschränkt Steuerpflichtigen nach Abzug der Sonderausgaben (§ 18 EStG) außergewöhnliche Belastungen abzuziehen. Die Belastung muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie muss außergewöhnlich sein (Abs 2 leg cit).
Sie muss zwangsläufig erwachsen (Abs 3).
Sie muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen (Abs 4) (...)
Aus dem Aktenvermerk der zuständigen Bediensteten des Fachbereichs des Finanzamtes vom ergibt sich, dass der Bw für seine Tätigkeit als Sachwalter keine Entschädigung und keinen Aufwandsersatz erhält bzw diesen nicht geltend gemacht hat.
Damit ist aber die Frage der Zwangsläufigkeit des Aufwands entschieden! Der Bw hat wie jeder Sachwalter Anspruch auf Entschädigung, Entgelt und Aufwandsersatz nach § 276 ABGB. Der Bw als Sachwalter der Mutter kennt die Einkommens- u...