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iFamZ 3, Mai 2010, Seite 143
Richtsätze als Obergrenzen
iFamZ 2010/97
Die Richtsätze sind bei Vorschüssen nach § 4 Z 2 UVG keine festen Sätze, sondern Obergrenzen. Bei gegebener Leistungsfähigkeit des Vaters sind sie in voller Höhe zuzuerkennen.