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iFamZ 3, Mai 2010, Seite 143

Richtsätze als Obergrenzen

iFamZ 2010/97

§ 4 Abs 2 UVG

Die Richtsätze sind bei Vorschüssen nach § 4 Z 2 UVG keine festen Sätze, sondern Obergrenzen. Bei gegebener Leistungsfähigkeit des Vaters sind sie in voller Höhe zuzuerkennen.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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