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iFamZ 3, Mai 2010, Seite 143

Verjährung von Ersatzansprüchen für geleisteten Unterhalt

iFamZ 2010/96

§ 1042 ABGB, § 26 Abs 3 UVG

Ersatzansprüche für geleisteten Unterhalt (§ 1042 ABGB), die erst mehr als drei Jahre nach der ein Vaterschaftsanerkenntnis beseitigenden Statusentscheidung geltend gemacht wurden, sind verjährt. Daran ändert nichts, dass auf die Unterhaltsforderung Vorschüsse gewährt wurden. § 26 Abs 3 UVG, wonach Unterhaltsansprüche nicht verjähren, soweit auf sie Vorschüsse geleistet wurden, begünstigt nur den Bund.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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