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Obergrenze des Unterhalts
iFamZ 2010/89
Da auch bei einem sehr hohen Einkommen des unterhaltspflichtigen Vaters der Geldunterhalt nicht dazu dient, eine Vermögensbildung mit ungewissem Ansparziel zu ermöglichen, ist eine nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls zu bestimmende Obergrenze des Unterhalts („Luxusgrenze“; „Unterhaltsstopp“) einzuziehen.