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iFamZ 1, Jänner 2007, Seite 51

Das brasilianische Familienrecht im Wandel

Von 1916 bis 2002

Débora Gozzo

Das brasilianische Familienrecht kann auf eine bewegte Geschichte zurückblicken: Dieser Beitrag zeichnet den Weg von den Anfängen familienrechtlicher Gesetzgebung im Rahmen des C ó digo Civil von 1916 über wesentliche Weiterentwicklungen in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts und den Einschnitt durch die neue Verfassung 1988 bis hin zu den tief greifenden Veränderungen des Zivilgesetzbuchs von 2002 nach.

I. Das Familienrechtskonzept des Zivilgesetzbuches von 1916

Am trat das erste brasilianische Zivilgesetzbuch (Código Civil, nachfolgend CC/16) in Kraft. Sein Entwurf stammte von Clovis Bevilaqua, Professor für Rechtsvergleichung an der Universität zu Recife. Den ursprünglichen Textentwurf hatte er von April bis November 1899 verfasst, nachdem sich schon mehrere andere brasilianische Juristen vor ihm mit dem Entwurf eines Zivilgesetzbuches für das Land befasst hatten. Eigentlich war schon in der ersten Verfassung aus dem Jahre 1824 nach der Unabhängigkeit von Portugal am 7. 9. 1822 vorgesehen, dass das Land seine eigene Gesetzgebung im Bereich des Zivil-, Straf- und Handelsrechts haben sollte. Die beiden letzten Gesetze wurden rechtzeitig verabschiedet, dagegen dauerte die Schaff...

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