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iFamZ 1, Jänner 2007, Seite 35

Das UbG aus Sicht der Angehörigen

Edwin Ladinser

Als das UbG 1991 endlich in Kraft trat, haben Vertreterinnen der Angehörigen bereits viel daran mitgearbeitet. Der Wunsch der Angehörigen war, dass die menschenunwürdigen Zustände der damaligen Zeit ein Ende finden und Eingriffe in die Menschenrechte der Patientinnen auf Freiheit und Selbstbestimmung nur bei Gefährdung die letzte Alternative darstellen sollten. Die Psychiatrie sollte vom Gefängnis zum Krankenhaus gemacht werden. Es herrschte Aufbruchstimmung: Es gab bessere Therapiemethoden, die extramuralen Angebote sollten massiv ausgebaut werden, und Zwang sollte bis auf ein Mindestmaß ausgeschlossen werden.

Zur gleichen Zeit wurden in den Langzeit-Bereichen der Psychiatrien Betten abgebaut und Patienten in die billigeren Altenheime oder noch billigeren Familien transferiert. Immer wenn zwei Betten in der Psychiatrie abgebaut werden konnten, wurde ein Bett in der Institution Familie eröffnet. Rund die Hälfte der psychisch Erkrankten lebt bei ihren Angehörigen, meist den Eltern.

In den vergangenen 15 Jahren wurden in allen Bundesländern die psychosozialen Angebote (in sehr unterschiedlicher Geschwindigkeit) ausgebaut und dezentrale Einrichtungen eröffnet, und die therapeutischen Mö...

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