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iFamZ 1, Jänner 2007, Seite 32

Praktische Perspektiven aus Sicht des Exekutivbeamten

Friedrich Kovar

Der Vollzug des Unterbringungsgesetzes (UbG) stellt für Exekutivbeamtinnen nicht nur rechtlich, sondern auch emotional eine Herausforderung dar. Da das UbG keine Definition von „psychischer Erkrankung“ bietet, sind Polizistinnen auf ihr „Wissen eines durchschnittlich verständigen medizinischen Laien“ angewiesen. Diese zutreffende „Einschätzung“ - oft ohne ausreichende Indizien - wirkt belastend und ist überdies - selbstredend - fehleranfällig. Zudem sind im Vollzug die Parameter Ernstlichkeit und Erheblichkeit von Selbst- und/oder Fremdgefährdung gefordert.

Eine Unterstützung bei der Entscheidungsfindung - in welcher Form auch immer - wäre zu diskutieren.

Derzeit bestehen auch die gesetzlich geforderten Einrichtungen außerhalb einer Anstalt (extramural) de facto nicht. Dies bedingt, dass den Amtsärztinnen und den Exekutivbeamtinnen kaum Möglichkeiten zur Verfügung stehen, den gesetzlichen Forderungen zu entsprechen. Eine gesetzliche Förderung extramuraler Einrichtungen österreichweit ist dringend anzudenken.

Einer klareren Regelung bedarf offensichtlich auch die Vertraulichkeit und Mitteilungspflicht von Patientinnendaten. „Zufällige“ Personendaten werden leider immer noch an verschiedene Stellen weitergel...

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