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UbG: Praktische Perspektiven der Patientenanwaltschaft
Eine Bilanz zu 15 Jahren Unterbringungsgesetz
Seit 15 Jahren ist das Unterbringungsgesetz (UbG) in Geltung. Das UbG erwuchs der Überzeugung, dass auch psychiatrische Versorgung in erster Linie freiwillig erfolgen solle. Die unfreiwillige Unterbringung in einer Psychiatrie sollte zu einer Ausnahmesituation werden. Unstrittig schien der Bedarf an einem Ausbau der extramuralen Einrichtungen, nicht als Ersatz für die stationäre Psychiatrie, sondern als zusätzliches, differenziertes, niederschwelligeres Angebot für Menschen in psychischen Krisen bzw mit psychischen Erkrankungen. - Was ist aus diesen Erwartungen geworden?
I. Das UbG als „Konfliktlösungsmodell“
Die Struktur der psychiatrischen Versorgung außerhalb der Krankenhäuser ist - österreichweit betrachtet - nach wie vor nicht so differenziert ausgebildet, wie es dem Bedarf entsprechen würde und wie es zur Zeit der Gesetzwerdung des Unterbringungsgesetzes erwartet wurde.
Entgegen den Erwartungen an das UbG stieg die Anzahl der Unterbringungen über die Jahre konstant an, wenn auch nicht überproportional im Verhältnis zum Anstieg der psychiatrischen Aufnahmen generell.
Die Dezentralisierung der stationären psychiatrischen Versorgung ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer Normalisierung und Entstigmatisierung der...