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Übertragung der Zuständigkeit im laufenden Sachwalterverfahren
FamZ 55/06
§111 Abs 1 JN
OLG Wien , 12 Nc 11/06v
Verlegt der Betroffene in einem Verfahren über die Bestellung eines Sachwalters seinen Lebensmittelpunkt nach Durchführung der Erstanhörung, aber vor Entscheidung über die Bestellung eines endgültigen Sachwalters in einen anderen Gerichtssprengel, so kann die Übertragung der Zuständigkeit für die Pflegschaftssache auf das Gericht des nunmehrigen Lebensmittelpunktes genehmigt werden.
Im vorliegenden Falle hat die Pflegebefohlene ihren Lebensmittelpunkt nach Einleitung des Sachwalterschaftsverfahrens beim Bezirksgericht Favoriten auf (offenbar) Dauer in den Sprengel des Bezirksgerichtes Ebreichsdorf verlegt. Im Erstgespräch hat sich der zuständige Sachwalterschaftsrichter des Bezirksgerichtes Favoriten einen persönlichen Eindruck von der Betroffenen verschafft und ihr aufgrund dieses persönlichen Eindrucks sowohl einen Verfahrenssachwalter als auch einen einstweiligen Sachwalter bestellt. Vor der Bestellung eines (endgültigen) Sachwalters ist eine mündliche Verhandlung durchzuführen, zu der die Betroffene und ihr Vertreter zu laden sind. Von der Ladung der Betroffenen ist allerdings abzusehen, wenn feststeht, dass sie gänzlich unfähig ist, der Verhand...