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Die internationale Schachtelbefreiung bei Fremdwährungen
Werden Kursgewinnen und Kursverluste aus Ausschüttungen in einer Fremdwährung von der Befreiung nach § 10 KStG erfasst?
Erfolgen Ausschüttungen aus einer internationalen Schachtelbeteiligung in einer Fremdwährung, stellt sich die Frage, inwieweit Wechselkursgewinne nach § 10 KStG befreit und Wechselkursverluste nach § 12 Abs. 2 KStG nicht abzugsfähig sind.
1. Ein Fallbeispiel
Eine in den USA ansässige Kapitalgesellschaft ermittelt zum ihres Geschäftsjahres (= Kalenderjahres) einen Gewinn von 10 Mio. Dollar. Am wird der Jahresabschluss festgestellt und eine Gewinnausschüttung von 4 Mio. Dollar beschlossen. Der Ausschüttungszeitpunkt wird dabei mit Freitag, (Valutatag), festgelegt.
Eine in Österreich ansässige GmbH hält seit Jahren 10 % Beteiligung an dieser in den USA ansässigen Kapitalgesellschaft und erhält am ihren Gewinnanteil von 400.000 US-Dollar auf ihrem Bankkonto gutgeschrieben. 200.000 Dollar werden am selben Tag in Euro gewechselt. 200.000 Dollar werden über den nächsten Bilanzstichtag hinaus als Dollarreserve gehalten.
2. Die Frage
Wie sind die Befreiung nach § 10 KStG und ertragsteuerwirksame Wechselkursveränderungen in solchen Fällen abzugrenzen?
3. Bilanzstichtag 31. Dezember
Ermittelt die österreichische Beteiligte ihren Gewinn zum 31. 12. (Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr) und hat ihre...