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Arbeitslosengeld trotz Pensionsanspruch
Bei Bestehen eines Anspruches auf Pension gebührt grundsätzlich kein Arbeitslosengeld. Handelt es sich dabei um einen Anspruch auf Korridorpension, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine (zeitlich befristete) Ausnahme von diesem Grundsatz. Ein Pensionsbezug schließt den Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung aber jedenfalls aus ().
Sachverhalt
Der Revisionswerber stand in einem freien Dienstverhältnis, das er „aufgrund seiner schlechten finanziellen Lage“ zum kündigte. Danach bezog er bis Notstandshilfe. Ab wurde diese Leistung vom AMS eingestellt. Zu diesem Zeitpunkt erfüllt der Revisionswerber die Voraussetzungen sowohl für die Korridorpension als auch für eine vorzeitige Alterspension und stand darüber hinaus in Pensionsbezug. Das BVwG bestätigte die Einstellung. Der VwGH wies die dagegen erhobene außerordentliche Revision zurück.
Entscheidung des VwGH
Gemäß § 22 Abs 1 AlVG steht die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug einer Korridorpension dem Anspruch auf Leistungen nach dem AlVG für einen Zeitraum von einem Jahr, längstens aber bis zur Erreichung der Anspruchsvoraussetzungen für eine vorzeitige Alterspension bei langer Ve...