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Mangelnde Beschwer
iFamZ 2011/156
Der Revisionsrekurs der Betroffenen gegen einen Umbestellungsbeschluss ist mangels Beschwer unzulässig, wenn die Betroffene selbst nicht nur keinen Rekurs erhoben, sondern vielmehr die Umbestellung beantragt hat und in ihrer Rekursbeantwortung auch ausdrücklich begehrt, dem Rekurs der Sachwalterin keine Folge zu geben.