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iFamZ 4, Juli 2011, Seite 203

Übertragung der Sachwalterschaft

iFamZ 2011/153

§ 279 Abs 4 ABGB

Wurde ein Rechtsanwalt zum Sachwalter bestellt und stehen derzeit keine besonderen rechtlichen Agenden an, wäre eine Übertragung der Sachwalterschaft auf eine andere Person zur Einhaltung der Reihung des § 279 ABGB begründbar. Allerdings bedarf es dazu einer geeigneten Person oder eines geeigneten Vereins, auf die/den die Sachwalterschaft übertragen werden könnte. Das Bestehen einer gerichtliche Kontrolle des Sachwalters ist für die Frage, ob eine Person geeignet ist, irrelevant. Eine Person, die sich selbst in einer schwierigen finanziellen Lage befindet, ist nicht geeignet, die Vermögensverwaltung Dritter (sei es auch von Angehörigen) zu übernehmen.

Seit November 2001 ist ein Rechtsanwalt Sachwalter der Betroffenen. Er wurde zur Regelung der finanziellen Angelegenheiten, die über das monatliche Einkommen der Betroffenen hinausgehen, sowie zur Vermögensverwaltung und Regelung sämtlicher rechtlicher Angelegenheiten und Vertretung bei Ämtern, Behörden und Gerichten bestellt.

Nunmehr beantragt die Betroffene die Umbestellung des Sachwalters dahingehend, dass ihre Tochter als Sachwalterin bestellt werde. (...) Das Erstgericht hielt fest, dass die Tochter wegen einer Int...

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