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Ablehnung der Sachwalterschaft
iFamZ 2011/151
Die Entscheidung, dass ein Rechtsanwalt eine Sachwalterschaft nicht wegen Unzumutbarkeit ablehnen kann, weil er bereits drei Sachwalterschaften und überdies die Funktion eines Kammeranwalts beim Disziplinarrat der OÖ Rechtsanwaltskammer innehat, dafür jedoch als Ausgleich von der Bestellung in Verfahrenshilfesachen ausgenommen ist, stellt keine vom OGH aufzugreifende Fehlbeurteilung dar.