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Parteistellung und Rekurslegitimation im Verlassenschaftsverfahren vor Abgabe einer Erbantrittserklärung?
iFamZ 140/08
§§ 40, 160 bis 164 AußStrG 2003
Die Erblasserin setzte in einem fremdhändigen Testament Elisabeth S. als Alleinerbin ein. An gesetzlichen Erben hinterließ sie ihren Cousin sowie die Tochter eines vorverstorbenen weiteren Cousins. An der Todesfallaufnahme beim Gerichtskommissär nahmen die eingesetzte Testamentserbin und die vom Cousin bevollmächtigte Ehegattin teil. Unter Punkt 14. der Todesfallaufnahme sind die beiden gesetzlichen Erben angeführt. Am Ende dieses Punktes findetS. 264 sich der Vermerk, dass die Bevollmächtigte des Cousins die Kanzlei des Gerichtskommissärs nach Punkt 14. verlassen hat.
Die Testamentserbin gab die unbedingte Erbantrittserklärung zum gesamten Nachlass ab, erstattete die Vermögenserklärung, und das Gericht erließ den nunmehr vom Cousin mit Rekurs bekämpften Einantwortungsbeschluss vom .
Der Rechtsmittelwerber hat auch in seinem Rekurs keine Erbantrittserklärung abgegeben. Er macht einerseits Formfehler des Testaments geltend und bringt andererseits vor, es müsse noch ein neueres Testament (zu seinen Gunsten) geben. Das Rekursgericht wies den Rekurs des erblasserischen Cousins zurück, da dieser weder im Verfahren noch mit seinem Rekurs eine Erb...