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iFamZ 5, September 2008, Seite 262

Häufige berufsbedingte Abwesenheit kann eine Eheverfehlung darstellen

iFamZ 135/08

§ 49 EheG

Eine übermäßige Zuwendung zum Beruf und ein damit verbundenes häufiges Alleinlassen des Ehegatten kann grundsätzlich eine schwere Eheverfehlung darstellen (). Jeder Ehegatte ist verpflichtet, seine Berufsarbeit so einzuteilen und sich in seiner von berechtigtem Erwerbsstreben und beruflichem Ehrgeiz getragenen Berufsausübung so einzuschränken, dass auch die Belange des anderen Ehegatten und der Familie gewahrt bleiben (). Diese Grundsätze können aber dort nicht mit voller Schärfe angewendet werden, wo ein stärkerer beruflicher Einsatz üblicher ist als in anderen Berufszweigen.

Rubrik betreut von: Astrid Deixler-Hübner
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