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Keine Anhebung der „Luxusgrenze“
iFamZ 115/08
Die - idR beim Zweieinhalbfachen des Regelbedarfs anzunehmende - „Luxusgrenze“ ist nicht fiktiv anzuheben, um die Anrechnung von Transferleistungen zwecks steuerlicher Entlastung des Unterhaltsschuldners zu umgehen ( ua, RIS-Justiz RS0117017; Zurückweisung des Revisionsrekurses des Kindes).