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Auswahl des Sachwalters II
iFamZ 2010/153
Bei der Beurteilung der Eignung einer dem Behinderten nahestehenden Person zum Sachwalter ist auf mögliche Interessenkollisionen Bedacht zu nehmen. Belasten die dinglichen Rechte des Betroffenen die Liegenschaft des Sachwalters, zu dessen Aufgabenbereich die Vertretung beim Wohnungs- und Ausgedingsrecht gehört, rechtfertigt dies schon eine Umbestellung wegen Interessenkollision.