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iFamZ 4, Juli 2010, Seite 190

Besuchsrecht: Entscheidung im Einzelfall

iFamZ 2010/142

§ 148 Abs 1 ABGB, § 62 Abs 1 AußStrG

Das Besuchsrecht ist ein Grundrecht der Eltern-Kind-Beziehung und ein allgemein anerkanntes, unter dem Schutz des Art 8 EMRK stehendes Menschenrecht.

Nach stRsp ist ein Mindestmaß persönlicher Beziehungen eines Kindes zu beiden Elternteilen höchst erwünscht und wird im Dienste der gesunden Entwicklung des Kindes auch allgemein gefordert (RIS-Justiz 0047754). Oberster Grundsatz jeder Besuchsrechtsregelung ist das Wohl und das Interesse des Kindes (RIS-Justiz 0047958).

Rubrik betreut von: Gabriela Thoma-Twaroch
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