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Besuchsrecht: Entscheidung im Einzelfall
iFamZ 2010/142
§ 148 Abs 1 ABGB, § 62 Abs 1 AußStrG
Das Besuchsrecht ist ein Grundrecht der Eltern-Kind-Beziehung und ein allgemein anerkanntes, unter dem Schutz des Art 8 EMRK stehendes Menschenrecht.
Nach stRsp ist ein Mindestmaß persönlicher Beziehungen eines Kindes zu beiden Elternteilen höchst erwünscht und wird im Dienste der gesunden Entwicklung des Kindes auch allgemein gefordert (RIS-Justiz 0047754). Oberster Grundsatz jeder Besuchsrechtsregelung ist das Wohl und das Interesse des Kindes (RIS-Justiz 0047958).