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Sachwalterschaft ausschließlich für Personensorge
FamZ 9/06
LG Feldkirch , 3 R 321/05m
Die Bestellung eines Sachwalters nur für den Bereich der Personensorge ist zulässig.
Das ErstG bestellte mit dem angefochtenen Beschluss vom E W gem § 273 ABGB zum Sachwalter und bestimmte, dass der Sachwalter folgende Angelegenheit zu besorgen hat: Gewährleistung der Personensorge, insbesondere Organisation der medizinischen Betreuung. (... ) Gegen diesen Beschluss richtete sich der Rekurs des bestellten Sachwalters mit dem Antrag, den angefochtenen Beschluss ersatzlos aufzuheben und das Sachwalterschaftsverfahren einzustellen. Das RekursG gab dem Rekurs Folge, hob den angefochtenen Beschluss auf und trug dem ErstG eine neuerliche Entscheidung nach Verfahrensergänzung auf.
Das RekursG teilt die Rechtsansicht des Rechtsmittelwerbers, allein die Personensorge könne nicht auch die Aufgabe eines Sachwalters sein, nicht. Nach § 282 Abs 2 ABGB alte S. 21Fassung umfasste grundsätzlich jede Sachwalterbestellung auch die Pflicht zur erforderlichen Personensorge. Abs 2 des § 282 ABGB neue Fassung weicht davon in mehrfacher Hinsicht ab. Dem Sachwalter wird nun zweierlei aufgetragen: Erstens hat er persönlichen Kontakt mit dem Betroffenen zu halten (diese Pflicht war im bisherigen Recht nicht explizit vorges...